Holzbriketts

Sind Rindenbriketts wirklich eine gute Alternative?

 

Aktualisiert am 08.02.2022 von Redaktion Holzbrikett-Wissen

Nicht jedes Material ist ideal für den Kaminofen geeignet. So ist die Verbrennung von Rindenbriketts in Kleinfeuerungsanlagen sogar verboten. Ofenbesitzer sollten sich deshalb immer genau informieren, welches Heizmaterial im Einzelfall geeignet ist.

In diesem Artikel geht es um:

Kurzfassung (aufklappen)

  1. Rindenbriketts werden als Gluthalter für die Nacht beworben und verkauft.
  2. Importierte Holzbriketts sind oft nicht getestet und nicht nach DIN EN ISO 17225-3 zertifiziert.
  3. Das Verbrennen in Kleinfeuerungsanlangen ist laut Bundes-Immissionsschutzverordnung verboten.
  4. Als Alternative können großformatige Holzbriketts genutzt werden.
  5. Um Feinstaub bei der Holzverbrennung generell zu reduzieren, muss eine korrekte Bedienung des Kamins erfolgen.

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1. Warum haben Rindenbriketts so einen guten Ruf?

Das Konzept der Rindenbriketts klingt vielversprechend und bietet tatsächlich einige unbestreitbare Vorteile. So ermöglichen die Briketts eine thermische Verwertung von in der Forstwirtschaft anfallenden Baumrinden. Deren Volumen beträgt alleine in Deutschland etwa vier Millionen Kubikmeter pro Jahr.

Abbildung 1 - Gluthalter mit Schadstoffen. Nicht erlaubt und doch im Handel. Rindenbriketts dürfen aufgrund ihrer schlechten Emissionswerte nicht in Kaminöfen verfeuert werden.

Auch die Heizleistung von Rindenbriketts überzeugt, da die Holzfeuchte gering und die Wärmeausbeute damit größer ist. Dieser Gewinn wird allerdings durch den höheren Preis stark relativiert. Aufgrund der sehr langen Glutzeiten schwören manche Ofenbesitzer auf Rindenbriketts für den Nachtbetrieb.

2. Warum sind Rindenbriketts dennoch verboten?

Das Verbrennen von Baumrinde darf nur in dafür zugelassenen Feuerstellen erfolgen. Kleinfeuerungsanlagen gehören regelmäßig nicht dazu. 

Viel mehr Schadstoffe: Der Grund liegt in dem etwa um das Dreifache erhöhten Aufkommen von Asche und Feinstaub verglichen mit regulären Holzbriketts. Hinzu kommt, dass Baumrinde im Vergleich zum Stammholz höhere Schadstoffkonzentrationen aufweist, was bei der Verbrennung zur zusätzlichen Bildung toxischer Stoffe führen kann.

Schlacke-Bildung: Aber der Verzicht auf Rindenbriketts ist nicht nur eine Umweltfrage: Auch die Lebensdauer des Ofens kann durch die starke Schlackenbildung deutlich herabgesetzt sein, welche durch das Verfeuern von Baumrinde entsteht.

Rindenbriketts

"Von der Verwendung von Rindenbriketts in privaten Haushalten ist deshalb dringend abzuraten, zumal sie gegebenenfalls ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen kann."

Abbildung 2 - Schadstoffe in der Borke. Der Baum kann unter anderem durch seine Rinde verschiedene Schadstoffe aufnehmen und ansammeln, zum Beispiel Blei, Zink, Kupfer oder Arsen.

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3. Welche Briketts sind stattdessen geeignet?

Wer ausschließlich mit Holz heizt, wird das Problem kennen: Mitten im Winter früh aufzustehen und in der eiskalten Wohnung zunächst den Ofen zu schüren, ist nicht jedermanns Sache. Normale Holzbriketts können leider nicht über viele Stunden die Glut halten. Dieses stärkste Argument für die »Glutwächter« aus Baumrinde ist aber bei genauerer Betrachtung hinfällig. 

Große Holzbriketts: Auch hochwertig verarbeitete Holzbriketts sind in der Lage, die kostbare Glut über die Nacht zu retten. Es empfiehlt sich dafür, möglichst großformatige Briketts zu nutzen. Vor der Nachtruhe sollte nochmals nachgelegt und die Lüftung des Ofens auf ein Minimum reduziert werden.

Holzbriketts aus Schneckenpressung: Sogenannte Pini-Kay Holzbriketts werden unter sehr hohem Druck und hoher Temperatur gepresst und können die Glut lange halten. Das kostet allerdings viel Energie bei der Herstellung, was sich auch im höheren Kaufpreis widerspiegelt.
 

Abbildung 3 - Auf ein Glutbett gelegt, können diese Holzbriketts lange Wärme spenden. Das Feuer braucht lange, um sich bis in das Innere der großen Briketts vorzuarbeiten. Aber Achtung: Holzbriketts dehnen sich ein Stück aus. Damit eine optimale Verbrennung gewährleistet ist, sollte der Feuerraum groß genug sein.

4. Fazit - Und was wird aus der Baumrinde?

Um Baumrinde sinnvoll zu nutzen, muss sie nicht unbedingt verbrannt werden. So sind Hackschnitzel aus Rinde ein begehrtes Material zum Befestigen von Waldwegen und Naturpfaden. Auch zum Mulchen von Gärten ist die Rinde sehr geeignet, da sie viele kostbare Nährstoffe enthält und beim Verrotten wertvollen Dünger freisetzt. 

Darüber hinaus schützt die Mulchschicht den Boden vor Austrocknung und reduziert den Gießwasserbedarf. Die Möglichkeiten zur nachhaltigen Verwertung von Baumrinde sind ohne Verbrennung sogar besser gegeben.

Abbildung 4 - Unterdrückt das Unkraut. Rindenmulch kann nicht nur den Garten optisch aufwerten, sondern auch beim Wasserverbrauch und der Nährstoffregulation helfen.

5. Wie viele Emissionen entstehen eigentlich bei der Verbrennung von Holzbriketts?

Das Feuern mit Holzbriketts in Kleinfeuerungsanlagen kann zu Schadstoffemissionen führen. Dies liegt vor allem an veralteten und unsachgemäß betriebenen Heizanlagen sowie an einer mangelhaften Qualität des Brennstoffes.

Im Winter: Hohe Luftschadstoffwerte werden vor allem in den kalten Jahreszeiten gemessen. Verbrennt ein Brennstoff, so entstehen feste, gasförmige und flüssige Schadstoffe, die nicht nur der Umwelt schaden, sondern auch gefährlich für den Menschen werden können. Zu diesen Feinstäuben zählen Dioxine, Schwermetalle, Ruß und Teer.

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Abbildung 5 - Nur Holzbriketts nach DIN - oder gleichwertig - dürfen verheizt werden. In der Bundes-Immissionsschutzverordnung ist geregelt, was verheizt werden darf. Hält sich der Kamin-Betreiber nicht daran, können Strafen folgen.

Feinstaub stellt für den Menschen und seine Umwelt eine besonders große Gefahr dar. Die feinen flüssigen und festen Staubgemische gelangen bei Verbrennung unter anderem in die Luft und durch die Atemwege in das Innere des menschlichen Organismus. Dort können sie Erkrankungen der Atemwege und des Herzkreislaufsystems verursachen. 

Holz nimmt in der Rangliste der Feinstaubverursacher einen beachtlichen Rang ein. Dabei bestimmen vor allem die Holz- oder Holzbrikettqualität und die Bedienung der Heizanlage das Ausmaß der Feinstaubbelastung.

Um solche Schadstoffemissionen zumindest lokal zu regulieren, ist jedem Kaminbesitzer ein sachgemäßer und verantwortungsvoller Umgang beim Heizen anzuraten.

6. Wie kann man Feinstaubbildung bei Holzbriketts reduzieren?

Zuerst einmal die gute Nachricht. Holzbriketts haben bei den Emissionen zwei große Vorteile gegenüber selbstgemachtem Brennholz. Zertifizierte Holzbriketts sind teilweise doppelt so trocken wie 2 Jahre altes Brennholz. Und sie werden ständig auf Schadstoffe getestet. 

Die Norm macht es: Verbraucher sollten bei Holzbriketts zu Produkten greifen, die durch Zertifizierung ausgezeichnet sind. Deutschland und Europa haben hierzu weitgehende Regelungen zur Qualitätssicherung ratifiziert. Für Brennholz, Holzbriketts und Holzpellets gelten DIN- sowie EN-Normen, die maximale Qualitätseigenschaften an den Brennstoff stellen.

Genau hinschauen: Nicht jedes günstige Produkt ist gleich von schlechter Qualität. Dennoch sollte auf allzu verlockende Angebote, die um viele Prozentpunkte unter dem marktüblichen Preis liegen, verzichtet werden, da es sich hier oftmals um importierte, nicht zertifizierte Ware handelt. Die Qualität sowie Brenneigenschaften solcher Holzbrennstoffe und Holzbriketts liegen nicht selten unter dem Standard.

Trocken, Trocken, Trocken: Neben einem schadstofffreien Rohstoff ist eben die Restfeuchte ausschlaggebend für ein feinstaubarmes und lufthygienisch einwandfreies Feuern mit Holz. Generell gilt, dass nur Holz verfeuert werden sollte, dessen Restfeuchte unter 25 % liegt.
 

Schornsteinbrand durch ungeeignetes feuchtes Holz

"Feuchtes Holz, welches zur Verfeuerung verwendet wird, bildet als Emissionsprodukt auch gefährlichen Glanzruß, der sich im Brennraum der Feuerungsanlage oder Schornstein absetzt. Achtung: Brandgefahr!"

Abbildung 6 - Feuchtes Holz ist schlechtes Brennholz. Die erste Regel beim Heizen mit Holz: so trocken wie möglich und unbedingt unter 25 % Restfeuchte. Sonst droht Gefahr für Gesundheit, Umwelt und Schornstein.

Fazit: Genormte Holzbriketts dürfen nur 12 % Restfeuchte haben – viele liegen oft deutlich darunter. Selbstgesammeltes und gespaltenes Brennholz erreicht nach spätestens 2 Jahren Lagerung einen Holzfeuchte-Wert von rund 20 %.

7. Die korrekte Bedienung der Feuerungsanlage

Moderne Holzfeuerungsanlagen entsprechen in der Regel den nötigen Anforderungen für eine saubere Verfeuerung von Festbrennstoffen wie beispielsweise Holzbriketts. Ein feinstaubarmes Abbrennen des Holzes garantiert dies allerdings nicht. Zur sicheren Reduktion der lokalen Feinstaubbelastungen sollte man daher selber aktiv werden.

Abbildung 7 - Primär- und Sekundärluft - gar nicht so einfach wie man denkt. Die korrekte Bedienung eines Kaminofens findet sich in der Betriebsanleitung wieder. Oder durch eine Beratung vom Schornsteinfeger.

  • Um die Entstehung von Feinstaub zu verringern, sollten unbedingt die Anweisungen der Betriebsanleitung der Feuerungsanlage beachtet werden.
  • Es dürfen nur naturbelassene Holzbrennstoffe und Holzbriketts verfeuert werden. Abfälle wie Kartons, Zeitungen, Spanplatten und Sperrmüllreste dürfen grundsätzlich nicht in kleinen Feuerungsanlagen verbrannt werden.
  • Der Brennstoff sollte eine maximale Holzfeuchte von 25 % haben. Besser ist eine noch geringere Holzfeuchte, wie sie beispielsweise in Holzbriketts vorhanden ist.
  • Zu wenig Sauerstoff im Brennraum führt zu Feinstaubbildung in Form von Ruß. Daher sollte man auch bei der Verbrennung von Holzbriketts auf genügend Luftzufuhr achten.
  • Hingegen kann zu viel Luft die Emission von sekundärem Feinstaub begünstigen - achten Sie auf eine korrekte Bedienung der Luftzufuhrregelung Ihres Ofens.

8. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung 

Mehr Details zur Bundes-Immissionsschutzverordnung finden Sie in unserer Infobox:
Bitte aufklappen:

Bundes-Immissionsschutzverordnung (aufklappen)

Im März 2010 trat die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die kleine und mittlere Feuerungsanlagen betrifft, in Kraft. Sie löste die nunmehr veralteten Regelungen aus dem Jahr 1988 ab. Zu den betroffenen Anlagen gehören unter anderem Herde, offene Kamine, Kamin- sowie Kachelöfen.

Die Vorgaben betreffen bestehende wie auch neue Anlagen. Die Novelle wurde in zwei Schritten umgesetzt. Die erste Stufe lief bereits im März 2010 an. Die zweite Stufe folgte Anfang Januar 2015 und verschärfte nochmals die bisherigen Bestimmungen.

Was sind die Ziele?

Hohe Feinstaubemissionen können schwerwiegende gesundheitliche Probleme für den Menschen zur Folge haben. Wie die Weltgesundheitsorganisation im Jahr 2004 berichtete, sinkt die durchschnittliche Lebenserwartung in hochbelasteten Regionen um 10,2 Monate.

Die 1. BImSchV soll nun eine radikale Reduktion der Feinstaubemission von bisher 24.000 Tonnen auf rund 16.000 Tonnen bis zum Jahr 2025 erzielen. Dies soll durch verbesserte Feuerungsanlagen sowie sanierte ältere Anlagen erreicht werden. Mit dem Eindämmen der Feinstaubemissionen soll eine lufthygienische Verbesserung der Umwelt bewirkt und das Risiko für das Auftreten von Erkrankungen gesenkt werden.

Was regelt die 1. BImSchV?

Die neue Verordnung legt zum einen fest, welche Anforderungen für die Inbetriebnahme einer kleinen und mittleren Feuerungsanlage gelten müssen. Zudem regelt sie Grenzwerte für Schadstoffemissionen, die bestehende wie auch neu errichtete Feuerungsanlagen betreffen.

Allerdings gelten immer noch die Werte aus dem Jahr 1988 und bedürfen dementsprechend einer verschärfenden Überarbeitung. Auch die Anlagenüberwachung durch den Schornsteinfeger wird in der Novelle geregelt. Weiterhin werden in der 1. BImSchV Übergangsregelungen für veraltete Feuerungsanlagen festgelegt. 

Wen betrifft die neue Verordnung?

Die neue BImSchV betrifft alle Betreiber von:

  • Grund- und Kachelöfen: Bestehenden Öfen und Grundöfen wurde aufgrund ihrer komplizierten Bauart in der 1. BImSchV eine Sonderstellung eingeräumt. So müssen solche Anlagen, die nach dem 31.12.2014 in Betrieb gehen, technisch nachgerüstet werden. 
  • Feuerungsanlagen, die bis 21.3.2010 im Betrieb waren: Eine ältere Feuerungsanlage darf auch dann weiter betrieben werden, wenn diese den Grenzwertbestimmungen der ersten Stufe entspricht. Die Messung wird vom Schornsteinfeger vor Ort vorgenommen. Sollte die Feuerungsanlage die Auflagen nicht erfüllen können, muss ein Feinstaubfilter nachgerüstet, die gesamte Anlage zwischen 2014 bis 2024 durch eine neue ersetzt oder komplett stillgelegt werden.
  • Feuerungsanlagen, die ab dem 22.2.2010 in Betrieb genommen wurden: Auch für Feuerungsanlagen, die 2010 errichtet wurden, gelten die Grenzwertbestimmungen der ersten Stufe.
  • Feuerungsanlagen, die 2015 errichtet und in Betrieb genommen wurden: Alle Feuerungsanlagen, die seit 2015 betrieben werden, müssen den Regelungen für Grenzwerte der Stufe 2 entsprechen.

Die 2. Stufe der BIMSCHV

Am 1.1.2015 trat die 2. Stufe der Verordnung in Kraft. Das Bundesumweltministerium hat nun noch einmal strengere Regelungen und Grenzwerte gesetzt. Ältere Heizgeräte müssen nun entweder aufgerüstet oder ersetzt werden.

Die 2. Stufe der 1. BImSchV regelt für ältere Anlagen, die seit dem 1.1.2015 im Betrieb sind, diese Emissionswerte:

  • Höchstgrenze von 0,4 g/m3 CO
  • Maximal 0,02 g/m3 Staubausstoß

Anlagenüberwachung durch den Schornsteinfeger

Auch hier regelt die BImSchV verschärfte Bestimmungen. Die regelmäßige Überwachung der Feuerungsanlage durch den Schornsteinfeger erfolgt nun schon bei einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt - eine deutliche Senkung von den bisher geltenden 15 Kilowatt.

Hingegen wird der zeitliche Abstand zwischen den Anlagenprüfungen gelockert. So müssen neuere Anlagen lediglich alle 3 Jahre durch Messung kontrolliert werden, ältere Heizkessel dafür alle 2 Jahre.

Die Übergangsregelungen

Bestehende Feuerungsanlagen sollen künftig nur noch dann betrieben werden dürfen, wenn sie den Grenzwertanforderungen der Stufe 1 der ersten Verordnung entsprechen. Dabei wird zwischen dem Zeitpunkt der Anlagenerrichtung unterteilt. Laut § 25 Übergangsregelungen für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen (1) gelten folgende zeitliche Übergangsfristen für Festbrennstoffanlagen:

  • Anlagen, die bis 31.12.1994 errichtet wurden: Seit 1.1.2015
  • Anlagen, die zwischen 1.1.1995 und 31.12.2004 errichtet wurden: 1.1.2019
  • Anlagen, die zwischen 1.1.2005 und 21.3.2010 errichtet wurden: 1.1.2025

Die Kontrolle der Feuerungsanlage und Feststellung des Zeitpunkts der Einhaltung wird durch den Schornsteinfeger durchgeführt.

Emissionsgrenzwerte für Holzverfeuerung

In der BImSchV wurden die Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid festgelegt. Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; §5 (1)


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Seit 2012 sind wir Herausgeber des Holzbriketts-Handbuchs.

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